transray
information system for transsexual matters
A B C D E F G H I J K L M N
 O P Q R S T U V W X Y Z #
 
Einträge | Personen | Zeitschriften | Abkürzungen | Verlage | Reihen | Schlagworte
Veröffentlichungen | Artikel | Bücher | Sammelbände | Radiosendungen | Filme | Tagungen
Forum | Impressum | Kontakt


Publikationen
Appell an die Parteien des deutschen Bundestages

04.09.2002

Diese Unterschriftenaktion wurde mit dem 4. September 2002 abgeschlossen und mit dem Appell zu den Parteien geschickt.

Appell an die Parteien des deutschen Bundestages

Wir, eine Gruppe transsexueller Menschen, sehen die beabsichtigten Änderungen des Transsexuellengesetzes mit großer Sorge und möchten hiermit an die politischen Parteien appellieren, geplante Nivellierungen des Gesetzes vorläufig zu verschieben, weil es für konsequent lebende Transsexuelle Gefahren verschiedenster Art eröffnet. Unsere Gründe legen wir hiermit im Folgenden dar.

  1. Die zur Diskussion stehende Abwandlung des „Transsexuellengesetzes“ in „Transgendergesetz“ lehnen wir ab, weil der Begriff mehrere problematische Aspekte enthält.

    So ist noch immer nicht geklärt, welche Personen darunter zusammenzufassen sind; bislang werden meist Transvestiten, Cross-Dresser oder sogar Kleidungsfetischisten hierzu gerechnet. Für Transsexuelle scheint dieser Begriff ungeeignet und falsch; weder handelt es sich dabei für uns um ein Spiel mit irgendwelchen austauschbaren Identitäten, noch um eine Variante vordergründig ausgelebter sexueller Phantasien. Transsexuelle Menschen leben konsequent und unwiderruflich im passenden Geschlecht, sie haben einen – wie der Name sagt – geschlechtlich-hinübergehenden Prozess endgültig abgeschlossen, oder, sie möchten ihn – soweit sie sich in der Übergangsphase befinden – zu Ende bringen. Selbst diejenigen, welche sich nur für die „kleine Lösung“ entscheiden, betreiben einen, mit den vorgestellten Varianten nicht zu vergleichender Ernsthaftigkeit, dauerhaften Übergang in die andere Geschlechterrolle.

  2. Eine Änderung der Verfahren zur Vornamensänderung sehen wir mit Skepsis.

    Die gutachterlichen Prüfungen haben sich im Wesentlichen bewährt. Wer ernsthaft erwägt, den Weg in die neue Geschlechterrolle zu gehen und die Voraussetzungen dafür erfüllt, konnte bislang immer sicher sein, die Zustimmung zu einer Namensänderung zu erhalten. Eine Vereinfachung dieses Verfahrens, nämlich die Abschaffung des Gutachtens zur Vornamensänderung, nivelliert die Bedeutung des geänderten Namens für jene herab, die nicht beabsichtigen, dies aus einer vorübergehenden und ungeklärten Stimmung heraus umzusetzen. Ein weiterer Aspekt kommt hinzu –

  3. Die beabsichtigte Aufhebung der geschlechtlichen Bipolarität für Transsexuelle findet nicht unseren Zuspruch.

    Unzweifelhaft gibt es Menschen – Intersexuelle – die zweigeschlechtlich geboren wurden. Für einige dieser Menschen scheint es ein Bedürfnis zu geben, in diesem Zustand zu verharren und sich nicht eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen; eine Diskussion darüber, muss mit den Betroffenen selbstverständlich geführt werden. Für Transsexuelle greift aber diese Option nicht. Sie haben sich für ein Geschlecht entschieden; diese Entscheidung zu relativieren, hieße, ihnen ihr gewähltes Geschlecht abzusprechen. Doch wir transsexuellen Menschen sind nicht geschlechtslos. Für uns ist es wichtig, als Personen im manifestierten Status anerkannt und gleichberechtigt zu leben; wir fühlen uns einem Geschlecht zugeordnet und möchten an diesem Zustand – und auch nicht an seiner Definition – etwas ändern.

    Mit dem letzten Punkt sind auch weitere kuriose Erscheinungen verbunden, da einige Gesetzesentwürfe auch Operationen für die eindeutige Zugehörigkeit des Geschlechtes ablehnen. Hier sollte der Bereich der Transsexualität nicht dazu herhalten, um Geschlechterexperimente durchzuführen oder gar gesellschaftliche Muster zu sprengen. Es gibt nach unserer Auffassung eindeutige Geschlechtermerkmale und es scheint nicht ratsam, unklaren Befindlichkeiten einen rechtlichen Status zu erteilen, der die Grenzen einer logischen Definition zur Kategorisierung der Geschlechter überschreitet.

Im Übrigen möchten wir noch ausdrücklich betonen, dass sich unser Appell nicht gegen andere Lebensformen richtet; von jenen glauben wir uns allerdings abgrenzen zu müssen, weil wir keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen diesen Menschen und unserem Status sehen.

Wir möchten Sie also abschließend noch einmal bitten, die geplanten Änderungen zu verschieben und gegebenenfalls Rücksprache mit Transsexuellen auch außerhalb der bestehenden Verbände vorzunehmen.

Siehe auch:
Begutachtung
cross dresser/cross dressing
Diskussion
Fetisch
Fetischismus
Gender Politik
Gesetz
Gutachten
Heteronormativität
Intersexualität
Kleidung
Operation
Politik
Standards der Behandlung und Begutachtung
Transgender
Transgender-Politik
Transsexualität
transsexuell
Transsexuellengesetz
Transsexuellen-Politik
Transvestismus
Transvestiten

Autoren (Anzahl der Publ.):
Nadia (1)
Projektgruppe „Geschlecht und Gesetz“ (1)
S., A. (1)
Sam (1)

Weiterführende Publikationen:
A. S. 2004
Unglaublich!
Tanja Krienens diagnostischer Blick

Nadia et al. 2003
Workshop 7
Zeit für ein neues TSG?

Projektgruppe „Geschlecht und Gesetz“ 2000
TrGG-Entwurf


Publikation bewerten
Publikation kommentieren
 
Bewertung:
1 Bewertung mit 0 %

Einträge | Personen | Zeitschriften | Abkürzungen | Verlage | Reihen | Schlagworte
Veröffentlichungen | Artikel | Bücher | Sammelbände | Radiosendungen | Filme | Tagungen
Forum | Impressum | Kontakt